Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 5015/11

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen berechtigen weder zum Betriebsausgaben- noch zum Vorsteuerabzug

Leitsatz

1. Betriebsausgaben liegen nicht vor, wenn abgerechnete Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht worden sind.

2. Es gibt kein Korrespondenzprinzip, wonach die Besteuerung beim Empfänger der Zahlung mit derjenigen beim Zahlenden übereinstimmen muss, vielmehr ist die Besteuerung bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen.

3. Eine tatsächlich nicht erbrachte Leistung berechtigt den Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 45
DStRE 2015 S. 89 Nr. 2
Ubg 2015 S. 93 Nr. 2
IAAAE-68898

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank