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BSG Urteil v. - B 12 R 2/11 R

Gesetze: § 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 17 Abs 1 SGB 4, § 23a Abs 1 SGB 4 vom , § 28f Abs 2 SGB 4, § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 40 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, § 242 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 ArEV vom

Sozialversicherung - Beitragspflicht von Fahrvergünstigungen in Form von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen - Einmalzahlungen - Rechtmäßigkeit der Vornahme von Änderungen nur mit Wirkung für die Zukunft seitens des Gesetzgebers - Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände kein Anknüpfungstatbestand für einen eine Selbstbindung auslösenden (administrativen) "Normsetzungs"-Willen des jeweiligen Versicherungsträgers

Leitsatz

Fahrvergünstigungen in Form von Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen, die ein Transportunternehmen seinen Beschäftigten im Jahr 2001 gewährte, sind Einmalzahlungen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:181213UB12R211R0

Fundstelle(n):
PAAAE-69256

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