Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung - eigenes Bezugsrecht des Hinterbliebenen - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Erzielt ein Hinterbliebener aus einer im Rahmen betrieblicher Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung Leistungen aufgrund eines eigenen Bezugsrechts, ist die ihm ausgezahlte Versicherungssumme beitragspflichtiger Versorgungsbezug und gehört nicht zum beitragsfreien ererbten Vermögen des Hinterbliebenen.