Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Studiums - Nichtigkeit der Eingliederungsvereinbarung - Ausschluss Studierender mit eigenem Haushalt von ergänzenden Unterkunftsleistungen - Verfassungsmäßigkeit - Leistungsausschluss für Auszubildende
Leitsatz
1. Eine Eingliederungsvereinbarung iS des SGB 2 ist - unabhängig von ihrer Rechtsqualität - nichtig, wenn sie die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelt.
2. Der gesetzliche Ausschluss Studierender von ergänzenden Unterkunftsleistungen nach dem SGB 2 ist - wenn sie einen Anspruch auf Ausbildungsförderungsleistungen haben und außerhalb des Elternhauses leben - mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.