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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 220/09

Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für eine Mitschreibehilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe (Hochschulhilfe) für die Zeit Wintersemester 2006/07 bis 26.04.2008 im Umfang von 8.751,28 Euro.

Fundstelle(n):
WAAAE-69284

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