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BMF - IV C 3 - S 2221/07/10037: 005 BStBl 2014 I S. 1098

Anwendung des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG erbringen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

Anlage


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Berufsgruppe
Versorgungseinrichtung
Ärzte
Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und
Tierärzte
Postfach 26 49, 72016 Tübingen
Bayerische Ärzteversorgung
81919 München
Berliner Ärzteversorgung
Postfach 1 46, 14131 Berlin
Ärzteversorgung Land Brandenburg
Postfach , 03001 Cottbus
Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen
Postfach 10 77 29, 28077 Bremen
Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg
Winterhunder Weg 62, 22085 Hamburg
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt am Main
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 1 20, 30001 Hannover
Ärzteversorgung Niedersachsen
Postfach 1 20, 30001 Hannover
Nordrhe...

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