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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 176/13 EFG 2014 S. 1484 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen: Behindertengerechter Umbau einer Motoryacht

Leitsatz

  1. Vom Behindertenpauschbetrag sind nur laufende und typische Mehraufwendungen abgegolten.

  2. Zum Begriff der Zwangsläufigkeit i. S. von § 33 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  3. Aufwendungen eines Behinderten, die dazu dienen, trotz fortschreitender Gebrechen weiterhin seinem Hobby in Form der Nutzung einer Motoryacht nachgehen zu können, sind nicht unausweislich und damit nicht zwangsläufig.

  4. Ein Vergleich mit der Umgestaltung eines Wohnumfeldes, das zum existenziell notwendigen und gemäß Art. 13 GG besonders geschützten Lebensbereich gehört, ist nicht möglich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1484 Nr. 17
EStB 2014 S. 456 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2014 S. 3451
VAAAE-69575

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