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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 95/12

Gesetze: AO § 18 Abs. 5, FGO § 62

Prozesshandlung durch zurückgewiesenen Bevollmächtigten

Leitsatz

  1. Eine vom FA ausgesprochene Zurückweisung für das Verwaltungsverfahren führt nicht zum Ausschluss der Bevollmächtigten für das Klageverfahren.

  2. Wird ein Bevollmächtigter vom FA zurückgewiesen, kann er bis zur Zurückweisung durch das Gericht in einem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren wirksam Prozesshandlungen vornehmen.

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Fundstelle(n):
PAAAE-69590

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