Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - II ZR 258/13

Der Kläger war vom 1. April 1992 an einer der Geschäftsführer der beklagten GmbH. Mit Schreiben vom 2. Januar 2002 erklärten die Rechtsanwälte R. und F. namens des Aufsichtsrats der Beklagten die Abberufung des Klägers und die fristlose Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund.

Fundstelle(n):
MAAAE-69727

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank