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BGH Urteil v. - VI ZR 153/13

Gesetze: § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseveröffentlichung: Zwingende Beurteilung der beanstandeten Äußerung im Gesamtzusammenhang

Leitsatz

Bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 3154 Nr. 43
NJW 2014 S. 8 Nr. 38
KAAAE-69745

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