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FG Münster Urteil v. - 13 K 3330/11 F

Gesetze: EStG § 16 Abs 1 Satz 1 Nr 2

Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

Realisierungszeitpunkt, rückwirkende Regelung, Vergleich

Leitsatz

Wird ein Streit über den Austritt eines Gesellschafters aus einer Mitunternehmerschaft nachträglich durch einen Vergleich beigelegt, sind die Wirkungen des Ausscheidens auf den darin vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt zurück zu beziehen.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2198 Nr. 37
PAAAE-69979

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