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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 3364/10

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 6 S. 5, ErbStG § 13a Abs. 5

Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum Ausgleich des Zugewinnanspruchs als schädliche Verwendung i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG

Leitsatz

  1. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum Ausgleich des Zugewinnanspruchs ist eine schädliche Verwendung i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG.

  2. Sie stellt steuerrechtlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft in Form einer Veräußerung i.S.d. § 13 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 1 und Nr. 4 ErbStG dar.

Fundstelle(n):
GAAAE-69982

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