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BAG Urteil v. - 4 AZR 473/12

Gesetze: § 133 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 611 BGB

Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

Leitsatz

Der Auslegung einer vor dem arbeitsvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel als sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Senats steht nicht entgegen, dass die Bezugnahme nicht ein ganzes Tarifwerk umfasst, sondern lediglich einen einzelnen Tarifvertrag oder Teile hiervon.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 51 Nr. 1
DB 2014 S. 1936 Nr. 34
DB 2014 S. 7 Nr. 30
ZIP 2013 S. 100 Nr. 51
YAAAE-70179

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