Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - III ZR 299/13

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 25 Abs 4 TKG, § 25 Abs 5 TKG, § 37 Abs 2 TKG

Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen: Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung; Anordnung der Bundesnetzagentur bei fehlender Entgeltabrede

Leitsatz

1. Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen); lediglich der Vertragsinhalt, nicht aber der Vertragswille darf ergänzt werden.

2. § 37 Abs. 2 TKG setzt das Bestehen eines Vertrags der beteiligten Unternehmen über (Telekommunikations-)Dienstleistungen mit einer Entgeltabrede voraus. Fehlt eine solche, kommt eine, gegebenenfalls gemäß § 25 Abs. 4 TKG von Amts wegen zu treffende, Anordnung gemäß § 25 Abs. 5 TKG in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1793 Nr. 31
BB 2014 S. 2259 Nr. 38
NJW-RR 2015 S. 183 Nr. 3
SAAAE-70236

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank