Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen: Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung; Anordnung der Bundesnetzagentur bei fehlender Entgeltabrede
Leitsatz
1. Die ergänzende Vertragsauslegung darf nicht zu einer Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen (hier: Zusammenschaltungsvereinbarung zweier Telekommunikationsunternehmen); lediglich der Vertragsinhalt, nicht aber der Vertragswille darf ergänzt werden.
2. § 37 Abs. 2 TKG setzt das Bestehen eines Vertrags der beteiligten Unternehmen über (Telekommunikations-)Dienstleistungen mit einer Entgeltabrede voraus. Fehlt eine solche, kommt eine, gegebenenfalls gemäß § 25 Abs. 4 TKG von Amts wegen zu treffende, Anordnung gemäß § 25 Abs. 5 TKG in Betracht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1793 Nr. 31 BB 2014 S. 2259 Nr. 38 NJW-RR 2015 S. 183 Nr. 3 SAAAE-70236