(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Aufhebungs- und Erstattungsbescheide - Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht beglichenen Erstattungsforderung - keine Begrenzung durch die Ausschlussfrist des § 44 Abs 4 SGB 10 - Leistungsklage - Verzinsung)
Leitsatz
Die für die Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts geltende Verfallfrist schränkt die Überprüfung länger zurückliegender Aufhebungsbescheide auch dann nicht ein, wenn der Leistungsberechtigte die ursprüngliche Erstattungsforderung beglichen hatte (Fortführung von = SozR 3-1300 § 44 Nr 19).