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FG München  v. - 5 K 1791/13

Gesetze: AO § 358, AO § 355 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 110

Versäumung der Einspruchsfrist

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

1. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass ein Schreiben des Klägers vom (innerhalb der Einspruchsfrist) mit den vom Kläger geforderten Unterlagen bei der Familienkasse eingegangen ist.

2. Es liegen im Streitfall keine Gründe vor, die das Fristversäumnis rechtfertigen würden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAE-70533

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