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BGH Urteil v. - I ZR 2/11

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 10 PresseG BW

Wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung gegen Marktverhaltensregelungen: Verstoß gegen Landespresserecht in Baden-Württemberg durch Veröffentlichung getarnter Werbung gegen Entgelt - GOOD NEWS II

Leitsatz

GOOD NEWS II

1. Bei § 10 LPresseG BW handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Anwendung des § 10 LPresseG BW setzt nicht voraus, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine bestimmte Veröffentlichung ein Entgelt erhalten hat. Der für § 10 LPresseG BW erforderliche Zusammenhang zwischen Finanzierung und Veröffentlichung ist vielmehr auch dann gegeben, wenn ein Unternehmer an den Verleger vorab ein Entgelt zahlt, damit seine in einen redaktionellen Beitrag gekleidete Werbung in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 386 Nr. 8
DB 2014 S. 7 Nr. 31
RIW 2014 S. 611 Nr. 9
wistra 2014 S. 4 Nr. 3
WAAAE-70573

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