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BGH Urteil v. - X ZR 19/11

Gesetze: § 1 PatG

Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch Erfassung weiterer Ausführungsformen

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 181 902 (Streitpatents), das - unter Inanspruchnahme der Prioritäten zweier US-amerikanischer Patentanmeldungen vom 28. Juli 1994 und 31. Mai 1995 - am 26. Juli 1995 angemeldet wurde. Das Streitpatent, dessen Verfahrenssprache Englisch ist, umfasst zwölf Patentansprüche, von denen Patentanspruch 1 folgenden Wortlaut hat:

Fundstelle(n):
EAAAE-70579

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