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BGH Urteil v. - 4 StR 137/14

Gesetze: § 243 Abs 5 StPO, § 261 StPO

Beweiswürdigung im Strafverfahren: Berücksichtigung vorteilhafter Geschehensabläufe bei Schweigen des Angeklagten

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Fundstelle(n):
QAAAE-70630

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