Gesetze: § 26 Abs 1 S 3 SGB 4 vom , § 26 Abs 1 S 3 SGB 4 vom , § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom , § 26 Abs 3 S 1 SGB 4 vom , § 26 Abs 2 Halbs 1 SGB 4 vom , § 26 Abs 3 S 1 SGB 4 vom , § 27 Abs 2 S 1 SGB 4 vom , § 27 Abs 2 S 1 SGB 4 vom , Art 21 Abs 1 SGB4uaÄndG
Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Fiktion rechtmäßig entrichteter Beiträge - Ausschluss des Erstattungsanspruchs auch für Zeiträume der Beitragsentrichtung vor dem Jahr 2008
Leitsatz
Die zum eingeführte Regelung, dass zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entrichtet worden sind, als zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge gelten, schließt den Anspruch auf die Erstattung solcher Beiträge aus. Das betrifft auch vor dem Jahr 2008 liegende Zeiträume der Beitragsentrichtung.