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BSG Urteil v. - B 10 EG 11/13 R

Gesetze: § 2 Abs 7 S 4 BEEG vom , § 2 Abs 7 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom , § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom , § 11 Abs 2 EStG, § 387 BGB, § 812 BGB

Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts - erarbeitetes Arbeitsentgelt

Leitsatz

Für die Bemessung des Elterngelds ist neben dem im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossenen auch das darin erarbeitete Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, soweit der Vergütungsanspruch durch Aufrechnung mit einer Rückforderung wegen einer zuvor entstandenen Überzahlung erloschen ist (Fortentwicklung von = BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr 6).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:200514UB10EG1113R0

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 7 Nr. 36
NJW 2014 S. 10 Nr. 47
CAAAE-70652

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