Elterngeld - Höhe - Einkommensermittlung - modifiziertes Zuflussprinzip - Aufrechnung des Arbeitgebers wegen zuvor überzahlten Arbeitsentgelts - erarbeitetes Arbeitsentgelt
Leitsatz
Für die Bemessung des Elterngelds ist neben dem im Bemessungszeitraum tatsächlich zugeflossenen auch das darin erarbeitete Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, soweit der Vergütungsanspruch durch Aufrechnung mit einer Rückforderung wegen einer zuvor entstandenen Überzahlung erloschen ist (Fortentwicklung von = BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr 6).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2014:200514UB10EG1113R0
Fundstelle(n): DB 2014 S. 7 Nr. 36 NJW 2014 S. 10 Nr. 47 CAAAE-70652