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BFH Beschluss v. - I B 97/13

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 155 Satz 1, ZPO § 295

Übergehen eines Beweisantrags und Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verzicht i.S. von § 295 ZPO bei ausdrücklicher Verzichtserklärung und bei rügeloser Verhandlung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1555 Nr. 10
JAAAE-70680

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