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BGH Urteil v. - X ZR 135/11

Gesetze: § 313 BGB, § 516 Abs 1 BGB

Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Rückforderung einer zur Absicherung für den Todesfall eines Lebensgefährten dem anderen zugewendeten Vermögenswertes

Leitsatz

1. Die Zuwendung eines Vermögenswerts, die der Absicherung des anderen Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall dienen soll, dass der Zuwendende während des Bestands der Lebensgemeinschaft verstirbt, ist regelmäßig keine Schenkung, sondern eine gemeinschaftsbezogene Zuwendung.

2. Die Zuwendung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzugewähren sein, wenn die Lebensgemeinschaft nach der Zuwendung scheitert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 12 Nr. 21
NJW 2014 S. 2638 Nr. 36
NWB-EV 2014 S. 183 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2014 S. 1558
OAAAE-70995

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