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BGH Beschluss v. - EnVR 72/12

Gesetze: § 11 StromNEV, § 18 StromNEV

Festsetzung der Erlösobergrenzen für einen Stromnetzbetreiber: Berücksichtigung der Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze im Rahmen der periodenübergreifenden Saldierung - Enervie AssetNetWork GmbH

Leitsatz

Enervie AssetNetWork GmbH

1. Die Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze sind in die periodenübergreifende Saldierung nach § 11 StromNEV einzubeziehen (Ergänzung zu , RdE 2012, 209 - Stadtwerke Freudenstadt).

2. Bei der Saldierung sind die Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze anzusetzen, die in der betroffenen Kalkulationsperiode tatsächlich angefallen sind.

3. Entsprechendes gilt für Kosten, die durch Entgelte für die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen gemäß § 18 StromNEV entstehen.

Fundstelle(n):
UAAAE-71002

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