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BGH Beschluss v. - XII ZB 7/14

Gesetze: § 39 FamFG, § 42 FamFG, § 43 FamFG, § 70 FamFG

Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer unstatthaften Rechtsbeschwerde

Leitsatz

1. Ist das Beschwerdegericht versehentlich davon ausgegangen, dass die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung statthaft ist (hier: Vergütung in einer Betreuungssache), und hat es deshalb die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, kann es ihre Zulassung weder durch einen Berichtigungsbeschluss noch durch eine nachträgliche Zulassung bewirken (im Anschluss an , NJW-RR 2009, 1349).

2. Ebenso wenig kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst über die Zulassung der unstatthaften Rechtsbeschwerde befinden (im Anschluss an , NJW-RR 2012, 1509).

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 2879 Nr. 39
WAAAE-71023

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