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BFH Beschluss v. - IX B 157/13

Gesetze: FGO § 60 Abs. 3, FGO § 92 Abs. 3, FGO § 94, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 6, FGO § 118 Abs. 2, AO § 41, AO § 42, AO § 180 Abs. 2, FördG § 3 Satz 2 Nr. 3, FördG § 1 Abs. 1, EStG § 7 Abs. 4

Bindung an das Klagebegehren; keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen, wenn diese rechtlich nicht betroffen sind; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises auf die unterschiedlichen Wirtschaftsgüter (hier: Gebäude und Grund und Boden)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1559 Nr. 10
MAAAE-71087

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