Nachträgliche Genehmigung, der von einem Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung
Leitsatz
1. Die Frage, ob eine nachträgliche Genehmigung einer von Beamten der Außenprüfung abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung nur durch den für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger möglich ist, ist in der Rechtsprechung des BFH durch das Urteil vom - XI R 68/92 geklärt i.S. des § 115 FGO. 2. Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind Verstöße des Finanzgerichts gegen das Gerichtsverfahrensrecht, nicht hingegen ein Fehler des Finanzamts im außergerichtlichen Vorverfahren, das vor seiner verbösernden Einspruchsentscheidung den nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO vorgeschriebenen Hinweis unterlassen hat. 3. Ein Verfahrensmangel kann nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden, wenn er eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung der Prozessbeteiligte verzichten kann und auch verzichtet hat, indem er die Verletzung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht gerügt hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1496 Nr. 10 GAAAE-71089