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FG Münster Urteil v. - 1 K 3820/13 E

Gesetze: EStG § 19 Abs 1, EStG

Arbeitnehmer

Ausgleichszahlungen für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit kein Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Eine Ausgleichszahlung, die vom Arbeitgeber für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit eines Feuerwehrbeamten anstelle von Freizeitausgleich gezahlt wird, ist kein steuerfreier Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Fundstelle(n):
DAAAE-71213

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