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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 54/13 EFG 2014 S. 1744 Nr. 20

Gesetze: AO § 169AO § 170 Abs. 2AO § 171 Abs. 3EStG § 1 Abs. 3EStG § 1 Abs. 4EStG § 39cEStG § 25 Abs. 3EStG § 50 Abs. 5 (jetzt Abs. 2) EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4a

Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Antrag des Steuerpflichtigen - Einreichung der Steuererklärung

Leitsatz

Eine Ablaufhemmung i. S. d. § 171 Abs. 3 AO wird auch dadurch ausgelöst, wenn ein Antrag vor Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt eingeht und nach Einreichung der Steuererklärung noch nicht verbeschieden worden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2775 Nr. 46
EFG 2014 S. 1744 Nr. 20
OAAAE-71244

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