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BAG Urteil v. - 8 AZR 429/12

Gesetze: BGB § 119; BGB § 313; ZPO § 524

Die Parteien streiten zuletzt noch darum, ob der zwischen ihnen vor dem Landesarbeitsgericht geschlossene "Teilvergleich" (im Folgenden: Vergleich) vom 10. Januar 2012 wirksam ist - falls er es nicht ist, weiterhin über vermögenswirksame Leistungen als Annahmeverzugsvergütung - und ob der Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG beanspruchen kann.

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 3741 Nr. 51
ZAAAE-71356

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