Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung bei Entschädigungsbegehren wegen eines Feuchtigkeitsschadens
Leitsatz
1. Stützt der Kläger seine Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis und erst im Lauf des Rechtsstreits hilfsweise auf einen Vergleich über das Schuldverhältnis, ist dies als nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung anzusehen, die unter den Voraussetzungen von § 263 ZPO zulässig sein kann.
2. Haupt- und Hilfsantrag dürfen einander widersprechen oder sich gegenseitig ausschließen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2014 S. 3314 Nr. 45 NJW 2014 S. 8 Nr. 34 AAAAE-71402