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BGH Urteil v. - V ZR 298/13

Gesetze: § 779 BGB, § 260 ZPO, § 263 ZPO, § 14 Nr 4 WoEigG

Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung bei Entschädigungsbegehren wegen eines Feuchtigkeitsschadens

Leitsatz

1. Stützt der Kläger seine Zahlungsklage mit dem Hauptantrag auf ein Schuldverhältnis und erst im Lauf des Rechtsstreits hilfsweise auf einen Vergleich über das Schuldverhältnis, ist dies als nachträgliche Klagehäufung in Eventualstellung anzusehen, die unter den Voraussetzungen von § 263 ZPO zulässig sein kann.

2. Haupt- und Hilfsantrag dürfen einander widersprechen oder sich gegenseitig ausschließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2014 S. 3314 Nr. 45
NJW 2014 S. 8 Nr. 34
AAAAE-71402

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