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BFH Beschluss v. - XI S 8/14

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 Satz 2, FGO § 69 Abs. 3 Satz 1, FGO § 69 Abs. 3 Satz 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 13b Abs. 2 Nr. 4, RL 2006/112/EG Art. 199 Abs. 1 Buchstabe a, GG Art. 19 Abs. 4

Aussetzung der Vollziehung: Lieferung und Montage betriebsbereiter (sog. schlüsselfertiger) Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern umsatzsteuerlich als Bauleistung

Leitsatz

1. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Umsatzsteuerbescheiden, in denen Montagen von betriebsbereiten Photovoltaikdachanlagen als Bauleistungen i.S. des § 13b UStG eingestuft worden sind.
2. Ist die Rechnung nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen grundsätzlich nicht im summarischen Beschlussverfahren zu entscheiden; die Klärung muss vielmehr dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
3. § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO gestattet es auch, die Vollziehung eines Steuerbescheides mit der Folge aufzuheben, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1601 Nr. 10
JAAAE-71558

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