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BFH Urteil v. - I R 81/12

Gesetze: KStG § 11 Abs. 1 Satz 1, KStG § 11 Abs. 1 Satz 2, KStG § 11 Abs. 2, KStG § 11 Abs. 7, FGO § 67, FGO § 40 Abs. 1, FGO § 40 Abs. 2, FGO § 124 Abs. 1, FGO § 123 Abs. 1, KStG § 23 Abs. 1, InsO § 251 Abs. 3, InsO § 179

Anfechtung einer sog. Zwischenveranlagung zur Körperschaftsteuer in Liquidationsfällen

Leitsatz

1. Der Übergang von einer Anfechtungs- zu einer Verpflichtungsklage ist eine Klageänderung gemäß § 67 FGO, die im Revisionsverfahren unzulässig ist.
2. Vor dem Ende des Abwicklungszeitraums einer GmbH i.L. kann gegen eine sog. Zwischenveranlagung (§ 11 Abs. 1 Satz 2 KStG) nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, den im Zeitpunkt des Abschlusses der Abwicklung maßgebenden niedrigeren Körperschaftsteuersatz anzuwenden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1593 Nr. 10
AAAAE-71561

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