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OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo LSt 5/2014

Betriebsveranstaltungen: Änderung der BFH-Rechtsprechung zur 110-Euro-Freigrenze

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen für die an einer Betriebsveranstaltung teilnehmenden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil entsteht, mit und ) fortentwickelt.

Zwar hat der BFH in diesen Entscheidungen seine ständige Rechtsprechung teilweise bestätigt. Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen seien erst bei Überschreitung der 110-Euro-Freigrenze als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Der Wert der den Arbeitnehmern zugewandten Leistungen könne anhand der Kosten geschätzt werden, die der Arbeitgeber seinerseits aufgewandt habe und die Kosten seien grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen teilnehmenden Personen zuzurechnen.

In dem unter dem Az. VI R 94/10 geführten Revisionsverfahren hat der BFH aber abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass nur solche Kosten des Arbeitgebers in die Prüfung der Freigrenze einzubeziehen seien, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Es seien nur solche Leistungen bei der Ermittlung der Gesamtkosten zu berücksichtigen, die die Teilnehmer „konsumieren” könnten, a...

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