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BGH Urteil v. - V ZR 151/13

Gesetze: § 197 Nr 2 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 1027 BGB, § 1028 Abs 1 BGB

Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursachten Beeinträchtigung

Leitsatz

Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit, die durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursacht wird, verjährt in entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB in dreißig Jahren, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht (Fortführung von Senat, Urteil vom , V ZR 43/10, BGHZ 187, 185).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DNotZ 2014 S. 922 Nr. 12
NJW 2014 S. 3780 Nr. 52
NJW 2014 S. 6 Nr. 35
WM 2014 S. 1975 Nr. 41
EAAAE-71807

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