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BGH Urteil v. - VIII ZR 313/13

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 2 Abs 2 GasGVV

Abschluss eines Gaslieferungsvertrages mit den Mietern eines Einfamilienhauses: Konkludente Annahme der Realofferte auf Belieferung durch Energieentnahme

Leitsatz

Das typischerweise an alle Mieter eines Grundstücks (hier: eines Einfamilienhauses) gerichtete Leistungsangebot des Energieversorgungsunternehmens (sogenannte "Realofferte") wird in der Regel von demjenigen, der die Energie entnimmt, konkludent sowohl für sich selbst als auch im Wege der - jedenfalls nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht gegebenen - Stellvertretung für die Mitmieter angenommen (Fortführung von ).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1794 Nr. 31
NJW 2014 S. 3150 Nr. 43
NJW 2014 S. 8 Nr. 38
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2014 S. 2313
StBW 2014 S. 639 Nr. 16
WM 2014 S. 1835 Nr. 38
ZIP 2014 S. 2090 Nr. 43
wistra 2014 S. 4 Nr. 9
ZAAAE-71813

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