Aktiengesellschaft: Ansprüche eines Aktionärs gegen den Bieter nach Annahme eines freiwilligen Übernahmeangebots bei unangemessener Gegenleistung und pflichtwidrigen Unterlassens der Veröffentlichung eines Kontrollerwerbs oder der Vorlage eines Pflichtangebots; Voraussetzungen einer Stimmrechtszurechnung
Leitsatz
1. Ist die vom Bieter im Rahmen eines Übernahmeangebots nach § 29 Abs. 1 WpÜG vorgesehene Gegenleistung nicht angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, so haben die Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung.
2. Die Referenzzeiträume der §§ 4, 5 WpÜG-AngVO verlängern sich entsprechend, wenn der Bieter bereits vor der Veröffentlichung seines Übernahmeangebots 30% oder mehr der Stimmrechte der Zielgesellschaft und damit die Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erwirbt und es dennoch unterlässt, ein Pflichtangebot - oder ein als freiwilliges Übernahmeangebot nach § 29 Abs. 1 WpÜG bezeichnetes Angebot - innerhalb der Frist des § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen.
3. Eine Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG setzt voraus, dass der Bieter die wesentlichen Risiken und Chancen aus den betreffenden Aktien trägt und die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen.
4. Eine Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpÜG setzt voraus, dass der Bieter das Eigentum an den entsprechenden Aktien durch eine einseitige Willenserklärung ohne Mitwirkung des Vertragspartners oder eines Dritten erwerben kann; ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung der Aktien reicht dafür nicht aus.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AG 2014 S. 662 Nr. 18 BB 2014 S. 1858 Nr. 32 BB 2014 S. 2049 Nr. 35 BB 2014 S. 2450 Nr. 41 DB 2014 S. 13 Nr. 31 DB 2014 S. 1921 Nr. 34 DB 2014 S. 7 Nr. 34 DStR 2014 S. 12 Nr. 31 DStR 2014 S. 2137 Nr. 43 NJW-RR 2014 S. 1248 Nr. 20 StBW 2014 S. 638 Nr. 16 WM 2014 S. 1627 Nr. 34 WPg 2014 S. 1116 Nr. 21 ZIP 2014 S. 1623 Nr. 34 ZIP 2014 S. 59 Nr. 31 IAAAE-71823