Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigung, die in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wurde
Leitsatz
1. Außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und 2 EStG sind solche, deren zusammengeballter Zufluss in einem Veranlagungszeitraum zu einer für den jeweiligen Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen sonstigen Besteuerung einmaligen und außergewöhnlichen Progressionsbelastung führen. 2. Eine nur geringfügige Teilleistung in dem dem Zuflussjahr der Hauptentschädigungsleistung vorausgegangenen Veranlagungszeitraum kann unschädlich sein. Eine Teilleistung von über 10 % der Hauptleistung ist nicht geringfügig. 3. Von einer einheitlichen Entschädigungszahlung ist auszugehen, wenn zwei Entschädigungszahlungen in aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen zum Ausgleich für dasselbe Schadensereignis, etwa den Verlust eines Arbeitsplatzes, geleistet wurden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1514 Nr. 10 EStB 2014 S. 336 Nr. 9 HFR 2014 S. 994 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2014 S. 2826 EAAAE-71927