Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Betriebs von der Aufnahme einer neuen gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit bei Veräußerung des Schiffs einer Einschiffsgesellschaft vor seiner Indienststellung; Tarifbegünstigung der Gewinne aus der Veräußerung eines Betriebs vor seiner Ingangsetzung
Leitsatz
1. Die Anwendung der §§ 16, 34 EStG setzt voraus, dass im Veräußerungszeitpunkt schon ein funktionsfähiger (Teil-)Betrieb gegeben ist.
2. Die Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige jegliche (originär oder fiktiv) gewerbliche Tätigkeit einstellt. Erforderlich ist lediglich, dass er die in dem veräußerten Betrieb bislang ausgeübte Tätigkeit einstellt und die diesbezüglich wesentlichen Betriebsgrundlagen veräußert.
3. Verbleiben nach der Veräußerung des Schiffs im Gesellschaftsvermögen der Einschiffsgesellschaft keine wesentlichen Betriebsgrundlagen, zu denen auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie besondere Geschäftsbeziehungen oder ein originärer Geschäftswert gehören, und gibt es auch keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft nach Veräußerung des Schiffs den Erwerb eines anderen Schiffs beabsichtigt, die bisherige Tätigkeit also nicht (endgültig) eingestellt hat, so steht allein der Umstand, dass die Gesellschaft nicht unmittelbar nach Übergabe des Schiffs an den Erwerber aufgelöst und liquidiert wird, der Tarifbegünstigung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns nicht entgegen.
4. Beabsichtigt die Einschiffsgesellschaft bei Abschluss des Bauvertrags noch den Betrieb des Schiffs, gibt sie die Eigenbetriebsabsicht jedoch später auf und veräußert das Schiff bzw. die Rechte aus dem Bauvertrag noch vor Indienststellung des Schiffs, so ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, ob sie damit übergangslos von der (noch) nicht gewerbesteuerbaren Vorbereitungs- in die Abwicklungsphase tritt, oder ob —und ggf. durch welche weiteren Maßnahmen— sie eine andere werbende Tätigkeit beginnt und damit der Gewerbesteuer unterliegt.
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Fundstelle(n): BStBl 2014 II Seite 1000 BB 2014 S. 2133 Nr. 36 BFH/NV 2014 S. 1653 Nr. 10 BFH/PR 2014 S. 376 Nr. 11 BStBl II 2014 S. 1000 Nr. 20 DB 2014 S. 2327 Nr. 41 DB 2014 S. 6 Nr. 35 DStR 2014 S. 8 Nr. 35 DStRE 2014 S. 1300 Nr. 21 EStB 2014 S. 392 Nr. 11 FR 2014 S. 1023 Nr. 22 HFR 2014 S. 896 Nr. 10 KÖSDI 2014 S. 18990 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2014 S. 2674 StB 2014 S. 333 Nr. 10 StBW 2014 S. 734 Nr. 19 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2014 S. 703 Ubg 2014 S. 722 Nr. 11 YAAAE-71929