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OFD Nordrhein-Westfalen - Kurzinfo ESt 31/2014

Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen und Steuernachzahlungen nach einer Betriebsprüfung; Umsetzung der sog. STEKO-Rechtsprechung bei Aktiengewinnen

Nach den , BStBl 2011 II S. 95, und des , BStBl 2011 II S.  66, (STEKO-Rechtsprechung) verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Abs. 3 KStG 1999 gegen die in Art. 56 EGV (nun Art. 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das Abzugsverbot im VZ 2001 auf Auslandbeteiligungen beschränkt war. Wegen der Anwendung dieser Rechtsprechung auf noch offene Fälle Hinweis auf das , BStBl 2011 I S.  40, mittlerweile ersetzt durch das BStBl 2012 I S.  529.

Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat der , BStBl 2011 II S. 229, entschieden, die Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentvermögen an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahre 2001 realisiert wurden, stehe ebenfalls nicht mit Art. 56 EGV (nun Art. 63 AEUV) in Einklang.

Das BMF hat daraufhin mit Schreiben vom , BStBl 2011 I S.  201, dazu Stellung genommen, wie in den noch offenen Fällen zu verfahren ist. Danach entfällt für den VZ 2001 die Hinzurechnung eines negativen An...

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