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OFD Niedersachsen - S 2742 - 259 - St 241

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften; Erdienungszeitraum bei Entgeltumwandlung

Trotz der Verkürzung der arbeitsrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen für betriebliche Versorgungszusagen durch § 1b Absatz 1 Satz 1 BetrAVG hat der BFH am sog. Erdienungszeitraum für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften festgehalten ( BFH/NV 2009 S. 608).

Im Wesentlichen umfasst der Begriff der „Erdienbarkeit” bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Grundsätze:

  • Der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand darf nicht weniger als zehn Jahre betragen ( BStBl 1996 I S. 1138).

  • Eine Pensionszusage ist regelmäßig nicht mehr erdienbar, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres eingeräumt wird ( BFH/NV 2005 S. 245).

  • Bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern gilt zusätzlich die Sonderregelung, dass die Zusage nicht mehr erdienbar ist, wenn die Restdienstzeit zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als zwölf Jahre angehört ( BStBl 1997 I S. 637).

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