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BAG Urteil v. - 6 AZR 1088/12

Gesetze: § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 S 3 TV-L, § 16 Abs 2 ProtErkl 3 TV-L, Art 3 Abs 1 GG

Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einschlägige Berufserfahrung für eine Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe I einer Gesamtschule als Vertreterin von Lehrerinnen auf Studienratsstellen besaß und darum in der Zeit vom 11. Januar bis 22. Februar 2010 und vom 27. März bis 7. Juli 2010 der Stufe 2 der Entgeltgruppe 11 TV-L zuzuordnen war.

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2228 Nr. 37
NAAAE-72089

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