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BGH Urteil v. - XI ZR 418/13

Gesetze: § 197 BGB vom , § 276 BGB

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei unterlassener Information über Rückvergütungen in einem Altfall; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs auf entgangene Anlagezinsen

Leitsatz

1. Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1984 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen (Fortführung Senatsbeschluss vom , XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 2 ff. und Senatsurteil vom , XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 25).

2. Ein Schadensersatzanspruch auf entgangene Anlagezinsen, der auf eine vor dem erfolgte Verletzung eines Kapitalanlageberatungsvertrags gestützt wird, unterliegt der kurzen Verjährung nach § 197 BGB in der bis zum geltenden Fassung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2049 Nr. 35
DB 2014 S. 6 Nr. 35
NJW 2014 S. 2951 Nr. 40
WM 2014 S. 1670 Nr. 35
ZIP 2014 S. 1672 Nr. 35
ZIP 2014 S. 65 Nr. 34
NAAAE-72105

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