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BGH Urteil v. - II ZR 199/13

Die Klägerin und ihr Ehemann, der seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hat, beteiligten sich mit Beitrittserklärung vom 13. August 2001 als atypisch stille Gesellschafter an der Beklagten mit einer "Einmaleinlage" von 9.400 DM zuzüglich 6 % Agio.

Fundstelle(n):
JAAAE-72128

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