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BGH Urteil v. - II ZR 276/13

Der Kläger beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 15. Februar 2001 als atypisch stiller Gesellschafter an der Beklagten in der Beteiligungsvariante "Sprint", bei der die Einlage in Raten bezahlt wird, mit einem Betrag in Höhe von 18.000 DM zuzüglich 1.080 DM Agio.

Fundstelle(n):
QAAAE-72130

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