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BSG Urteil v. - B 2 U 4/13 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand: sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - Abgrenzung: gemischte Tätigkeit - gemischte Motivationslage - Unfallkausalität - rechtliche Wesentlichkeit - Rufbereitschaft - Spazierengehen und Dienstgespräch

Leitsatz

Bei einer gemischten Tätigkeit, die gerade nur dann vorliegt, wenn auch der Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt ist, kommt es - anders als bei Verrichtungen mit einer gemischten Motivationslage - für den sachlichen Zusammenhang nicht zusätzlich darauf an, ob die versicherte Handlung hypothetisch auch ohne die private Motivation des Geschehens vorgenommen worden wäre.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:260614UB2U413R0

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 3
MAAAE-72153

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