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BFH Beschluss v. - X B 167/13

Gesetze: FGO § 90 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 4, FGO § 118 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Verzicht auf mündliche Verhandlung; keine Bindung an die Feststellungen des FG bei der Auslegung und Beurteilung einer Prozesshandlung

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 342 Nr. 11
BFH/NV 2014 S. 1566 Nr. 10
BAAAE-72187

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