Ablehnung eines Änderungsantrags gegenüber beiden Ehegatten rechtswidrig, wenn dieser nur von einem der Ehegatten gestellt wurde
Leitsatz
1. Lehnt das Finanzamt bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids gegenüber beiden Ehegatten ab, obwohl nur einer der Ehegatten einen Antrag auf Änderung des Steuerbescheids gestellt hat, ist der Ablehnungsbescheid aufzuheben, soweit er gegen den Ehegatten ergangen ist, der keinen Änderungsantrag gestellt hat. 2. Der Eintritt der Festsetzungsverjährung ist auch im Fall der Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2014 S. 1494 Nr. 10 VAAAE-72189