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BFH Beschluss v. - V S 13/14

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 51 Abs. 1, FGO § 58 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 58 Abs. 2, FGO § 78, FGO § 133a Abs. 4, FGO § 135 Abs. 2, FGO § 143 Abs. 1, GKG § 3 Abs. 2, ZPO § 42, ZPO § 44, ZPO § 45

Keine Befangenheit des Richters bei einer Anhörungsrüge wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache; Gegenvorstellung gegen eine ablehnende Entscheidung im PKH-Verfahren statthaft; kein Anspruch des Beteiligten auf Erstellung einer Zweitakte; eine behauptete fehlerhafte Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe stellt keine Gehörsverletzung dar

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2014 S. 1572 Nr. 10
AAAAE-72196

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