Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Koblenz - S 0622 A - St 35 1

Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Bewirtungsaufwendungen)

Das , der Körperschaftsteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 2004 und 2005 zum Verfahrensgegenstand hat, dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes (HBeglG 2004) vom ( BGBl. 2003 I, S. 3076) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Aktenzeichen des Normenkontrollverfahrens beim BVerfG lautet 2 BvL 4/13.

Das vorlegende Finanzgericht geht davon aus, dass die durch das HBeglG 2004 vorgenommene Änderung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG (Verminderung des Prozentsatzes zu den abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen von bisher 80 % auf 70 %) nicht in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen, aber in materieller Hinsicht verfassungskonform ist.

Dieser – hier unterstellte – Verstoß gegen das Grundgesetz ist allerdings bereits durch Art. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom ( BGBl. 2011 I S. 554; BStBl 2011 I S. 310) geheilt worden.

Diese Ausgangslage führt dazu, dass zumindest für die Veranlagungszeiträume ab 2011 eine in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommene Regelung zur Abziehbarkeit von Bewir...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank